SHOWtime
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AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SHOW!time Gunthard Pupke – im Folgenden kurz SHOW!time genannt –

1. Geltungsbereich Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von SHOW!time sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluss Angebote von SHOW!time sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von SHOW!time oder mit Auslieferung der Ware an den Transporteur bzw. Erbringung der Dienstleistung durch SHOW!time binnen 14 Tagen ab Eingang der Bestellung / des Auftragsangebots bei SHOW!time zustande.

3. Lieferung / Leistung

3.1 Verzögert sich eine Leistung über den von SHOW!time zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt SHOW!time mit der Leistung in Verzug oder wird die Leistung für SHOW!time unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch SHOW!time beruhen.

3.2 Kann SHOW!time wegen Hindernissen höherer Gewalt, die von SHOW!time nicht zu vertreten sind, den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.

3.3 Mit der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

3.4 Für spezifisch vereinbarte Software Asset Management (SAM)-Leistungen übernimmt SHOW!time die Gewährleistung für die Übereinstimmung mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Weitere Sachmängelansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Nach Abschluss der Dienstleistungen ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen, so steht SHOW!time die vereinbarte Vergütung auch ohne Abnahme zu.

4. Vertragsgegenstand Vermietung (Hosting)

4.1 Im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen vermietet SHOW!time Software an seine Kunden. Gegenstand solcher Leistungen ist die Bereitstellung von Software auf Cloud-Diensten (Hosting) und ggf. deren Betreuung durch SHOW!time. Für die Nutzung der Vertragssoftware gelten ausschließlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen der betreffenden Software. SHOW!time vermittelt als Partner des Softwareherstellers dem Auftraggeber den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Lizenzgeber. Der Auftraggeber erhält Zugriff auf die Vertragssoftware und die Dokumentation.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

5.1 Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit dieses Vertrages nach vollständiger Zahlung der vereinbarten und fortlaufend zu leistenden Vergütung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragssoftware.

5.2 Die geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Vertragssoftware können über die Webseite von SHOW!time unter showtime.de eingesehen und heruntergeladen werden.

6. Verfügbarkeit

6.1 SHOW!time kann für die Funktionalität der vermieteten Software im Jahresdurschnitt eine Verfügbarkeit nur insoweit sicherstellen, wie dies vom Cloudbetreiber bereitgestellt wird.

6.2 Der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit keine unmittelbare Verpflichtung von SHOW!time darstellt. SHOW!time vermittelt vielmehr die Dienste der Dienstanbieter zu deren jeweiligen Bedingungen und nach deren Verfügbarkeitsvereinbarungen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Kunde muss die Client-Software selbst auf seinen Rechnern installieren und die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienste von SHOW!time oder des Cloud-Anbieters nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen.

7.3 Der Kunde stellt SHOW!time von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines gesetztes- oder vertragswidrigen sonstigen Inhalts gegen SHOW!time geltend gemacht werden.

8. Weitergabe- und Überlassungsverbot

8.1 Der Kunde darf die gemietete Software und die Dokumentation weder ganz noch teilweise, weder endgültig noch zeitlich begrenzt weitergeben und/oder Dritten in keiner Weise zugänglich machen.

8.2 SHOW!time ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundes-datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

9. Gewährleistung für Produkte anderer Hersteller

9.1 Die Gewährleistung der Hersteller der Vertragssoftware richtet sich ausschließlich nach deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

10. Zahlung

10.1 Die Preise von SHOW!time gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Hamburg. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teilleistungen zu erbringen. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.

10.2 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist SHOW!time berechtigt, Verzugszinsen von 5 % bzw. im kaufmännischen Verkehr 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis, dass ein höherer oder weitergehender Verzugsschaden bzw. ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist, steht der durch diesen Nachweis jeweils begünstigten Vertragspartei offen. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens SHOW!time erfüllt ist.

10.3 Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von SHOW!time und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

10.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung von Entgelten für Cloud-Dienste in Verzug, ist SHOW!time berechtigt, nach erfolgloser Mahnung der offenen Entgelte und anschließender Abmahnung die Nutzung der Dienste zu sperren bzw. sperren zu lassen. In der Abmahnung ist auf diese Folgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen hinzuweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von SHOW!time. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.

12. Gewährleistung Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde nicht Verbraucher, finden die folgenden Modifikationen Anwendung:

12.1 Der Besteller verpflichtet sich, die von SHOW!time gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen gegenüber SHOW!time schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

12.2 Die Haftung von SHOW!time für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch SHOW!time zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.

12.3 Die Gewährleistung von SHOW!time beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. SHOW!time ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von SHOW!time. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch SHOW!time oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn sie SHOW!time unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen der Mangelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch SHOW!time zurückzuführen.

12.4 Die Beschaffenheit von Dienstleistungen wird in dem Angebot abschließend beschrieben. Sofern Dienstleistungen bei Abnahme nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist SHOW!time nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

12.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme bei Werkleistungen, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.

12.6 Der Besteller verpflichtet sich, vor Beginn der Dienstleistungen zum SAM sämtliche erforderlichen Informationen (Bestand der Software-Produkte, Lizenzen etc.) zur Erstellung eines SAM-Plans zur Verfügung zu stellen. SHOW!time übernimmt keine Verantwortung für unvollständige oder unzutreffende Informationen und dadurch verursachte Haftungsfälle (z.B. im Zusammenhang mit Unter- bzw. Überlizensierungen).

13. Computer-Programme (Software)

13.1 SHOW!time macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer- Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch SHOW!time ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

13.2 Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernimmt, SHOW!time keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.

13.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt SHOW!time keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen.

13.4 In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Liegen einem von SHOW!time gelieferten Produkt eines Drittherstellers – insbesondere aus dem Ausland – Lizenzbedingungen von SHOW!time bei, so gelten bei abweichenden Bestimmungen die Bestimmungen von SHOW!time.

13.5 Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung und/oder Downloadder Software werden die Lizenzbedingungen im Sinne von 13.4 anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Auch ohne Hinweise seitens SHOW!time sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontroll- Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

14.2 SHOW!time ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14.3 Der Gerichtsstand ist Hamburg, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

14.4 Für die Rechtsbeziehungen zwischen SHOW!time und dem Besteller gilt ausschließlich das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, ggf. die Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.

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